Wie kann ich Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg werden?
Wir sind ständig auf der Suche nach neuen engagierten Mitgliedern und würden uns freuen, Sie in demnächst in den Reihen der Feuerwehr Aschaffenburg begrüßen zu dürfen. Rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Die Ansprechpartner sind in der Rubrik Kontakt aufgelistet. Wir freuen uns auf Sie!
Ab welchem Alter darf man Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg werden?
Jungen und Mädchen ab 12 Jahren können Mitglied in der Jugendfeuerwehr werden. Sie können somit an allen Übungen und Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr sowie an den Freizeitaktivitäten des Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann man aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr werden und an den Übungen, Ausbildungen und Freizeitaktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen. An Einsätzen darf man zur eigenen Sicherheit erst nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundlehrgang („Truppmann Teil 1“) teilnehmen.
Ab welchem Alter darf man an Einsätzen teilnehmen?
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg können nur Einwohner Stadt Aschaffenburg sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 18., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben (§ 6, BayFwG). Aktive Mitglieder dürfen nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundlehrgang („Truppmann Teil 1“) an Einsätzen teilnehmen. Neben den aktiven Mitgliedern gibt es gibt noch jugendliche und fördernde Mitglieder.
Gibt es Alternativen zu der aktiven Mitgliedschaft?
Ja. Privatpersonen haben die Möglichkeit, förderndes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg zu werden. Dieses ist gänzlich unabhängig vom Alter und sonstigen Voraussetzungen.
Frauen in der Feuerwehr?
Frauen bei der Feuerwehr sind längst keine Ausnahme mehr. Sie üben die gleichen Aufgaben und Ämter wie ihre männlichen Kameraden aus. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir in Zukunft noch mehr Frauen für den aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr gewinnen können.
Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?
Nein, die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.
Wie bin ich abgesichert, wenn ich während des Feuerwehrdienstes einen Unfall habe?
Für diese Fälle gibt es die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB). Sie springt bei Unfällen ein, die auf dem Weg zum oder während des Dienstes bzw. Einsatzes, sowie auf dem Weg nach Hause passieren. Mehr Information finden Sie hier.
Welche Pflichten habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
- Die Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
- Die Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
- Die Dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
- Das Ansehen der Feuerwehr nicht zu schädigen
- Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
- Pünktlichkeit
- Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
- Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Welche Rechte habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
- Aktive Mitgliedschaft
- Freistellung für den Einsatzdienst durch den Arbeitgeber
- Unfallversicherungsschutz
- Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
- Weiterzahlung, bzw. Erstattung des Verdienstausfalls
- Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
- Beurlaubung aus privaten Gründen
- Beendigung der Mitgliedschaft