Chlorgasaustritt an der Comeniusschule

Starker Chlorgeruch in der Schwimmhalle einer Aschaffenburger Schule führte am Dienstagmittag zu einem Großeinsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Das Gebäude und Teile eines angrenzenden Kinderheims wurden geräumt. Zehn Personen erlitten leichte Augenreizungen.
Kurz vor 11.30 Uhr erreichte die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain und die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken der Notruf aus dem Förderschulzentrum im Bessenbacher Weg. Ein Mitarbeiter der Schule hatte in der Schwimmhalle beißenden Chlorgeruch wahrgenommen. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei hatten die Mitarbeiter der Schule bereits mit dem Räumen der Schwimmhalle und der angrenzenden Gebäudeteile begonnen.
Die Einsatzleitung veranlasste aus Sicherheitsgründen die weitere Räumung der gesamten Schule sowie auch der nahen Gebäudeteile eines Kinderheims. Insgesamt mussten ca. 230 Personen die Räume verlassen.
Einsatzkräfte der Feuerwehr Aschaffenburg bargen, geschützt von Chemikalienschutzanzügen, einen Eimer mit Chlorgranulat aus einem Nebenraum der Schwimmhalle. Aus diesem war das Gas ausgetreten. Der Eimer wurde sicher verpackt und die betroffenen Räume gelüftet. Die Schüler und Lehrkräfte, die sich zum Zeitpunkt des Gasaustritts in der Schwimmhalle aufgehalten hatten, wurden vom Rettungsdienst untersucht. Sechs Schüler und vier Lehrkräfte erlitten eine leichte Augenreizung, mussten jedoch zunächst nicht in ein Krankenhaus gebracht werden.
Ein Teil des Gebäudes blieb wegen weiterer Lüftungsmaßnahmen zunächst noch gesperrt, in den verbleibenden Räumlichkeiten wurde der Unterricht fortgesetzt.
Neben mehreren Streifen der Polizei Aschaffenburg, zwei Rettungswagenbesatzungen, einem Notarzt und dem Einsatzleiter Rettungsdienst waren 30 Frauen und Männer der Feuerwehr Aschaffenburg im Einsatz. Deren Einsatzleiter lobte ausdrücklich das gute Räumungskonzept der Schule und das vorbildliche Verhalten der Lehrkräfte und Betreuer, die die Schüler umsichtig und ruhig ins Freie gebracht haben. Zur Überprüfung des Unfallherganges und der Chloranlage wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Sachverständiger hinzugezogen.